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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH

Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

 

1   Allgemeines


Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH liefert nach üblichem technischen Standard.
Unwesentliche Abweichungen der gelieferten von der vereinbarten Ware,
Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/ oder Verbesserun­gen
bleiben Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH vorbehalten. Ebenso ist
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH zu Teillieferun­gen berechtigt.
Für Schäden aus Verzug oder Unmöglichkeit haftet Müritz COMP Dr. Evert &
Dr. Sehan GmbH nur, soweit der Kunde grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen
vermag. Eine Haftung für entfernte oder Folgeschäden so­wie bei höherer Gewalt entfällt.

 

Lieferfristen gelten nur bei ausdrücklicher Verein­barung als Fixtermine.

 



2   Zahlung


Die Preise gelten ab Waren. Zahlung erfolgt sofort und abzugsfrei Kasse gegen
Dokumente und/ oder Ware. Wechsel werden nicht akzeptiert. Schecks werden
nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH über den Gegenwert frei verfügen kann.
Gebühren, Diskont, Inkassospesen, Scheckzinsen und sonstige Zahlungsneben-
kosten gehen zulasten des Käufers. Bei erstmaliger Lieferung kann Vorkasse oder
Barnachnahme verlangt werden.

 

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH
berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, ebenso bei wesentlicher
Vermögensverschlechter ung des Kunden nach Vertragsabschluss oder bei falschen
Angaben über Kreditwürdigkeit des Kunden bei Vertragsabschluss. In diesem Fall ist
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungs-
ziele aufzukündigen und Ausgleich offener Rechnungen zu verlangen.

In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüche aufzurechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn seine
Gegenforderung ist von der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt. Mit aufgerechneten Forderungen darf überhaupt
nicht aufgerechnet werden.

 



3   Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt
die Ware Eigentum der Müritz Comp Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH bis zur
Erfüllung aller Forderungen der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH
gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung, bis ein Saldoausgleich
vorgenommen ist. Der Kunde  ist berechtigt, über die Ware im Rahmen
eines ordnungsgemäßen  Geschäftsbetriebes zu verfügen. Andere Verfügungen,
insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im
Tauschweg an Dritte ist nicht gestattet. Vom dritter Seite vorgenommene
gerichtliche Pfändungen sind unverzüglich Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan
GmbH anzuzeigen.

 

Der Kunde und Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH sind sich einig, dass bei
der Verarbeitung  der gelieferten Waren nach §950 BGB eine neue Sache für
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH hergestellt wird. Der Eigentumsvorbehalt
der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH erstreckt sich auf die neue Sache.
Für all Fälle, in denen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der
gelieferten Waren Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH an diesen Waren
Eigentumsrechte verliert, tritt der Kunde hiermit im Voraus seine Vergütungs-
ansprüche nach §951 BGB an Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ab.

 

Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf der Ware an Dritte werden im
Voraus an die Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH abgetreten. Wird die
Ware vom Käufer zusammen mit anderen Sachen verkauft, so gilt die Abtretung der
Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes von Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan
GmbH gelieferten Ware. Der Kunde zur Einziehung der Forderung aus dem
Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen hat der Kunde Müritz COMP
Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen
und die Abtretung der Schuld offenzulegen.

 



4   Gewährleistung


Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH lei­stet Gewähr entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen.

 

5   Zusätzliche Verpflichtungen des Käufers


Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, von Müritz COMP Dr. Evert &
Dr. Sehan GmbH be­zogene Ware weder direkt nach indirekt in
Span­nungsgebiete - maßgebend ist die jeweilige Li­ste der Bundesrepublik
Deutschland - weiter zu veräußern.

 

6   Schlussbestimmungen


Für Rechtsbeziehungen zwischen Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan
GmbH und ihren Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht. Das
internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Änderungen,
Ergänzungen, gänzliche oder teilwei­se Aufhebungen dieser Vereinbarung
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel
selbst. Mündliche Nebenabreden - auch solche vor Vertragsabschluss -
entfalten kei­ne Wirkung. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort für
die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zugleich als
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag, für beide Teile
Waren bestimmt.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so wird
dadurch die Gültig­keit des Vertrages: im übrigen nicht berührt. In ei­nem
solchem Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder so zu ergänzen,
dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

 

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma
Müritz Comp Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH


Für alle Einkaufsverträge, Bestellungen und Lie­ferungen sind ausschließlich die
nachfolgenden Be­dingungen maßgebend: Bedingungen des Lieferan­ten gelten
in keinem Falle. Abweichungen sind nur wirksam, soweit sie von Müritz COMP
Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ausdrücklich und schriftlich mit­geteilt, bestätigt
und anerkannt sind.

Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ist nicht verpflichtet, gelieferte Ware
salbst zu untersuchen: eine Obliegenheit zur Rüge gegenüber dem Lieferanten
entsteht erst innerhalb 14 Tagen ab Eingang einer Mangelanzeige der Abnehmer
der gelieferten Ware. Bei Rücktritt kann Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH
nach Wahl bereits erhaltene Teillieferungen von der Rück­abwicklung ausnehmen.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ihm gegen die Müritz COMP Dr. Evert &
Dr. Sehan GmbH entstandene Forderung an Dritte abzutreten. Ebenso ist es ihm
Verwehrt, gegen Forderungen der Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH
aufzurech­nen.

Erfüllungsort für Zahlungen und Leistungen der Firma Müritz COMP Dr. Evert &
Dr. Sehan GmbH  ist Waren. Zahlungen erfolgen nach Wahl der Firma
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH durch Übersenden von Verrechnungs-
checks oder durch Überweisung auf Bank- oder Postbank­konte. Maßgeblich für
die fristgerechte Zahlung ist der Zeitpunkt der Zahlungsbewirkung.

 

Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen
aus diesem Vertrag und zugleich als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus
diesem Vertrag für beide Teile Waren bestimmt.

 

Für Rechtsbeziehungen zwischen Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH und ihren
Lieferan­ten gilt ausschließlich Deutsches Recht. Das inter­nationale Kaufrecht (GISG)
findet keine Anwen­dung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung
dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese
Klausel selbst, mündliche Nebenabredungen - auch solche vor Vertragsabschluss -
entfalten keine Wirkung.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchem Falle ist
die ungültige Bestim­mung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

 
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