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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH
Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
1 Allgemeines
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH liefert nach üblichem technischen Standard. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/ oder Verbesserungen bleiben Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH vorbehalten. Ebenso ist Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH zu Teillieferungen berechtigt. Für Schäden aus Verzug oder Unmöglichkeit haftet Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH nur, soweit der Kunde grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen vermag. Eine Haftung für entfernte oder Folgeschäden sowie bei höherer Gewalt entfällt.
Lieferfristen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als Fixtermine.
2 Zahlung
Die Preise gelten ab Waren. Zahlung erfolgt sofort und abzugsfrei Kasse gegen Dokumente und/ oder Ware. Wechsel werden nicht akzeptiert. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH über den Gegenwert frei verfügen kann. Gebühren, Diskont, Inkassospesen, Scheckzinsen und sonstige Zahlungsneben- kosten gehen zulasten des Käufers. Bei erstmaliger Lieferung kann Vorkasse oder Barnachnahme verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, ebenso bei wesentlicher Vermögensverschlechter ung des Kunden nach Vertragsabschluss oder bei falschen Angaben über Kreditwürdigkeit des Kunden bei Vertragsabschluss. In diesem Fall ist Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungs- ziele aufzukündigen und Ausgleich offener Rechnungen zu verlangen. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüche aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn seine Gegenforderung ist von der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Mit aufgerechneten Forderungen darf überhaupt nicht aufgerechnet werden.
3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt die Ware Eigentum der Müritz Comp Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung, bis ein Saldoausgleich vorgenommen ist. Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Andere Verfügungen, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschweg an Dritte ist nicht gestattet. Vom dritter Seite vorgenommene gerichtliche Pfändungen sind unverzüglich Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH anzuzeigen.
Der Kunde und Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH sind sich einig, dass bei der Verarbeitung der gelieferten Waren nach §950 BGB eine neue Sache für Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH hergestellt wird. Der Eigentumsvorbehalt der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH erstreckt sich auf die neue Sache. Für all Fälle, in denen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH an diesen Waren Eigentumsrechte verliert, tritt der Kunde hiermit im Voraus seine Vergütungs- ansprüche nach §951 BGB an Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ab.
Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf der Ware an Dritte werden im Voraus an die Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH abgetreten. Wird die Ware vom Käufer zusammen mit anderen Sachen verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes von Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH gelieferten Ware. Der Kunde zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen hat der Kunde Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und die Abtretung der Schuld offenzulegen.
4 Gewährleistung
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH leistet Gewähr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
5 Zusätzliche Verpflichtungen des Käufers
Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, von Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH bezogene Ware weder direkt nach indirekt in Spannungsgebiete - maßgebend ist die jeweilige Liste der Bundesrepublik Deutschland - weiter zu veräußern.
6 Schlussbestimmungen
Für Rechtsbeziehungen zwischen Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH und ihren Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht. Das internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden - auch solche vor Vertragsabschluss - entfalten keine Wirkung. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zugleich als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag, für beide Teile Waren bestimmt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages: im übrigen nicht berührt. In einem solchem Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder so zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma Müritz Comp Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH
Für alle Einkaufsverträge, Bestellungen und Lieferungen sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend: Bedingungen des Lieferanten gelten in keinem Falle. Abweichungen sind nur wirksam, soweit sie von Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt, bestätigt und anerkannt sind.
Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ist nicht verpflichtet, gelieferte Ware salbst zu untersuchen: eine Obliegenheit zur Rüge gegenüber dem Lieferanten entsteht erst innerhalb 14 Tagen ab Eingang einer Mangelanzeige der Abnehmer der gelieferten Ware. Bei Rücktritt kann Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH nach Wahl bereits erhaltene Teillieferungen von der Rückabwicklung ausnehmen. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ihm gegen die Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH entstandene Forderung an Dritte abzutreten. Ebenso ist es ihm Verwehrt, gegen Forderungen der Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH aufzurechnen.
Erfüllungsort für Zahlungen und Leistungen der Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ist Waren. Zahlungen erfolgen nach Wahl der Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH durch Übersenden von Verrechnungs- checks oder durch Überweisung auf Bank- oder Postbankkonte. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zeitpunkt der Zahlungsbewirkung.
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zugleich als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag für beide Teile Waren bestimmt.
Für Rechtsbeziehungen zwischen Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH und ihren Lieferanten gilt ausschließlich Deutsches Recht. Das internationale Kaufrecht (GISG) findet keine Anwendung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst, mündliche Nebenabredungen - auch solche vor Vertragsabschluss - entfalten keine Wirkung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchem Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
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