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Juni 2020

DATEV Software-Umsetzung der befristeten Umsatzsteuersenkung

By | News

Wir weisen sie darauf hin, dass sich Informationen kurzfristig ändern können. Alle Inhalte sind auf Grundlage von veröffentlichten Dokumenten der Datev eG.

Die DATEV wird für ihre Software ein Service-Release am Abend des 30.06.2020 freigeben. In diesem Update sind die ersten und wichtigsten Anpassungen für die Gesetzesänderung abgebildet.
Ende Juli wird ein weiteres Update herausgebracht, in denen es um die zweitranigeren Auswirkungen mit den DATEV Programmen geht.
Voraussetzung dafür ist, dass der Bundestag und der Bundesrat den Gesetzesentwurf am 29.06.2020 verabschiedet.

Für folgende Produkte ist dies umzusetzen:
DATEV Mittelstand Faktura
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact
Kanzlei-Rechnungswesen
Rechnungswesen
Rechnungswesen compact
Rechnungswesen kommunal

 

DATEV hat neue Buchungsschlüssel und Änderungen in den Kontenrahmen vorgenommen, damit die Gesetzesänderung im Programm abgebildet werden kann.
Hierfür ist es wichtig, dass sie die Konten nicht manuell in der Buchführung anlegen, sondern das Update installieren. Hier werden dann auch die befristeten Umsatzsteuersätze installiert.

Zum 30.06.2020 werden kurzfristig noch weitere Konten eingeführt. Diese sind noch nicht bekanntgegeben.

Ein Überblick zu den neuen Automatikkonten und den Steuerschlüssen erhalten sie in diesem Dokument: http://www.datev.de/lexinform-infodb/1018040

 

Diese Inhalte werden im Update 30.06.2020 enthalten sein:
-Auftrags- und Rechnungsschreibung – Implementierung der befristeten neuen Umsatzsteuersätze
-Implementierung der geänderten Steuerberatervergütungsverordnung in den Programmen Eigenorganisation compact / classic / comfort
-Erste Aktualisierung der Standarddaten (Finanzbuchführung: neue Konten, neue Steuerschlüssel; Reisekostenabrechnung)
-Kanzlei-Rechnungswesen – Unterstützung für Corona-Überbrückungshilfe
-ESt Belegbuchung (enthalten in ESt comfort 2019): eingeschränktes Arbeiten möglich, noch keine neuen Steuerschlüssel enthalten

Diese Inhalte werden im Update 31.07.2020 enthalten sein:
-Zweite Aktualisierung der Standarddaten (Aktualisierung der Auswertungsschema für BWA, EÜR,
Jahresabschluss; inkl. Wirtschaftsberatung und Abschlussprüfung/Bilanzbericht/Konsolidierung)
-Anpassung der Standard-Rechenfelder die in Standard-Kalkulationstabellen und Standard Dokumentvorlagen
von Abschlussprüfung/Bilanzbericht verwendet werden
-ESt Belegbuchung (enthalten in ESt comfort 2019): Neue Steuerschlüssel und Konten verfügbar
-Anpassungen im Bereich Factoring
-Mapping der neuen Standardkonten/Kontenzwecke für Bilanz-/Unternehmensanalyse

 

Für das Programm Eigenorganisation classic/compact nutzen sie dieses Dokument als Information: http://www.datev.de/lexinform-infodb/1009342
Für das Programm Eigenorganisation comfort nutzen sie dieses Dokument als Information: http://www.datev.de/lexinform-infodb/1009344

 

Haben sie weitere Fragen zur Umsetzung und Vorgehensweise oder möchten einen Termin vereinbaren für die Updates, dann melden sie sich bitte bei uns unter 0381-3646260.
Auf Grund der hohen Nachfrage kann es zu einer längeren Bearbeitung ihrer Anfrage kommen. Bitte haben sie Verständnis.

Kassensysteme: Die temporäre Veränderung des Umsatzsteuersatzes

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Auf Grund der aktuellen Corona-Kriese wurde durch den Bundestag und Bundesrat eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Diese Absenkung soll zum 01.07.2020 in Kraft treten und ist bis zum 31.12.2020 – also auf 6 Monate – befristet.

Diese Änderung betrifft auch die Kassensoftware MC Gastro / POS – Touch der MüritzCOMP.

Unsere Softwareentwickler erstellen aktuell ein Software-Update, welches die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes beinhaltet.

Dieses innerhalb kürzester Zeit bei sämtlichen Kassennutzern auszurollen stellt uns vor eine große Herausforderung. Wir befinden uns momentan in der Ausarbeitung eines Plans, wie und wann wir jenes Update installieren.

Wenn Sie einen aktuellen Wartungsvertrag von MC Gastro / POS – Touch abgeschlossen haben, dann müssen Sie gar nichts tun! Wir informieren Sie, sobald das neue Software-Update verfügbar ist, vereinbaren einen Termin und bringen Ihre Kasse auf den neuesten Stand. Diesen Service bieten wir Ihnen als inklusive Vertragsleistung ohne zusätzliche Kosten an.

Sie sind kein Wartungskunde so kontaktieren Sie uns bitte: am besten per E-Mail an [email protected], alternativ telefonisch über unsere Zentrale (03991 64440).

Die kontaktlose Einführung der Scannerbox. in der Kanzlei

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Sie haben vor eine Scannerbox. in ihre Kanzlei zu integrieren und sind auf Grund der aktuellen Corona-Situation verunsichert bzw. möchten nicht, dass externe Personen mit ihnen in Kontakt treten?

Das ist für uns kein Problem, denn in wenigen Schritten stellen sie ihre Scannerbox. bei Direktlieferung selbständig auf und die Einweisung werden wir mit Microsoft Teams durchführen.

Sollten sie Fragen haben, setzten sie sich mit uns in Kontakt.

Telefon: 03991 64440

Email: [email protected]