Mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), welche ab 01.01.2020 in Kraft tritt, hat das Bundesministerium der Finanzen neue verbindliche Anforderungen an elektronische Kassensysteme veröffentlicht. Hintergrund ist der Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.
Welche Änderungen ergeben sich für Sie?
TSE-Pflicht
Jede elektronische Registrierkasse muss über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Diese besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle aus der Kassensoftware heraus. In der neuesten Version von MC POS Touch ist eine Schnittstelle zur SwissBit-TSE integriert, welche am 20.12.2019 als einer der ersten TSE-Anbieter die Zertifizierung durch das BSI erfolgreich durchlaufen hat. Sofern die TSE lieferbar ist, müssen Sie diese auch unverzüglich in Ihre Kassenlösung integrieren. Die Nichtbeanstandungsregelung bis 30.09.2020 greift lediglich für Kassensysteme, die bis dahin noch keine TSE integrieren können.
Belegausgabepflicht
Jeder Kassiervorgang muss mit einem Beleg, welcher dem Kunden zwingend auszuhändigen ist, abgeschlossen werden. Dieser Beleg muss spezielle Informationen bezüglich der Kassendaten und Signaturen der TSE erhalten. In der neuesten Kassen-Version wird die Belegausgabe standardmäßig forciert, sodass Sie den Vorgang nur beleghaft abschließen können.
Kassenmeldepflicht beim Finanzamt
Bei Inbetriebnahme einer Registrierkasse muss diese mit einer eindeutigen Seriennummer beim Finanzamt angemeldet werden.
Digitale Finanzamt-Schnittstelle
Schon mit den GoBD wurde eine Finanzamt-Schnittstelle zum Export strukturierter Daten vorgeschrieben. Die DSFinV-K ersetzt dieses Format und wird in der neuesten Software-Version von MC POS Touch integriert sein.
Was müssen Sie jetzt tun?
Wenn Sie einen aktuellen Wartungsvertrag von MC POS Touch abgeschlossen haben, dann müssen Sie gar nichts tun! Wir informieren Sie, sobald die TSE inklusive dem neuesten Software-Update verfügbar ist, vereinbaren einen Termin und bringen Ihre Kasse auf den neuesten Stand. Diesen Service bieten wir Ihnen als inklusive Vertragsleistung ohne zusätzliche Kosten an und Sie müssen lediglich die TSE-Hardware kostenpflichtig beziehen.
Sie sind kein Wartungskunde oder müssen auf ein Finanzamt-konformes System umstellen, kontaktieren Sie uns bitte: am besten per E-Mail an [email protected], alternativ telefonisch über unsere Zentrale (03991 64440).
Neueste Kommentare