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Ablösung von DATEV DMS classic für Unternehmen auf ELO steht bevor

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ELO for DATEV steht als die Nachfolgelösung für DATEV DMS classic für Unternehmen fest.
DATEV teilt weiterhin mit, dass der Support für das Dokumenten-Management-System DATEV DMS classic für Unternehmen zum 31.12.2023 eingestellt wird und alle Systeme im Unternehmensmarkt komplett umgestellt werden müssen.
Die ELO Digital Office GmbH bietet als neuen Koorperationspartner der DATEV eine große Produktpalette in dem Bereich Enterprise-Content-Management (ECM) für sie.
Auch kleine und mittelständische Unternehmen können mit ELO for DATEV zukunftssicher in die Digitalisierung starten und Verzahnung zwischen dem ECM-System ELO und DATEV Rechnungswesen nutzen.
ELO for DATEV bietet ihrem Unternehmen individuelle Workflows ganz auf ihre Prozesse abgestimmt einzusetzen, um so eine hohe Effektivität zu gewährleisten.

Was ist ELO for DATEV nun genau:
-Die Belege werden gescannt (falls nicht schon digital vorhanden) und in der ELO Suite abgelegt
-Hier erfolgt dann die Freigabe nach ihren individuellen Prozessen
-Danach stehen die buchhaltungsrelevanten Dokumente zum „Export“ zu DATEV Rechnungswesen bereit
-Im DATEV Rechnungswesen werden diese dann als sog. Buchungsvorschläge eingelesen und verbucht.

Nicht nur die buchhaltungsrelevanten Informationen werden vom Beleg in den Buchungssatz übergeben, sondern auch die Stammdaten.

Als ELO Business-Partner und DATEV-Lösungspartner bieten wir ihnen alle Leistungen von der Konzeptionierung, Prozessanalyse, Beratung und Support bis hin zur Umstellung auf Basis unserer Erfahrungen an.

Haben sie weitere Fragen zur Umsetzung und Vorgehensweise oder möchten sofort einen Termin mit uns vereinbaren, dann melden sie sich unter 0381-3646260 oder per Email an [email protected].
Weiterführende Infos finden Sie auch hier:   DMS Umstellung auf ELO

DATEV Software-Umsetzung der befristeten Umsatzsteuersenkung

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Wir weisen sie darauf hin, dass sich Informationen kurzfristig ändern können. Alle Inhalte sind auf Grundlage von veröffentlichten Dokumenten der Datev eG.

Die DATEV wird für ihre Software ein Service-Release am Abend des 30.06.2020 freigeben. In diesem Update sind die ersten und wichtigsten Anpassungen für die Gesetzesänderung abgebildet.
Ende Juli wird ein weiteres Update herausgebracht, in denen es um die zweitranigeren Auswirkungen mit den DATEV Programmen geht.
Voraussetzung dafür ist, dass der Bundestag und der Bundesrat den Gesetzesentwurf am 29.06.2020 verabschiedet.

Für folgende Produkte ist dies umzusetzen:
DATEV Mittelstand Faktura
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact
Kanzlei-Rechnungswesen
Rechnungswesen
Rechnungswesen compact
Rechnungswesen kommunal

 

DATEV hat neue Buchungsschlüssel und Änderungen in den Kontenrahmen vorgenommen, damit die Gesetzesänderung im Programm abgebildet werden kann.
Hierfür ist es wichtig, dass sie die Konten nicht manuell in der Buchführung anlegen, sondern das Update installieren. Hier werden dann auch die befristeten Umsatzsteuersätze installiert.

Zum 30.06.2020 werden kurzfristig noch weitere Konten eingeführt. Diese sind noch nicht bekanntgegeben.

Ein Überblick zu den neuen Automatikkonten und den Steuerschlüssen erhalten sie in diesem Dokument: http://www.datev.de/lexinform-infodb/1018040

 

Diese Inhalte werden im Update 30.06.2020 enthalten sein:
-Auftrags- und Rechnungsschreibung – Implementierung der befristeten neuen Umsatzsteuersätze
-Implementierung der geänderten Steuerberatervergütungsverordnung in den Programmen Eigenorganisation compact / classic / comfort
-Erste Aktualisierung der Standarddaten (Finanzbuchführung: neue Konten, neue Steuerschlüssel; Reisekostenabrechnung)
-Kanzlei-Rechnungswesen – Unterstützung für Corona-Überbrückungshilfe
-ESt Belegbuchung (enthalten in ESt comfort 2019): eingeschränktes Arbeiten möglich, noch keine neuen Steuerschlüssel enthalten

Diese Inhalte werden im Update 31.07.2020 enthalten sein:
-Zweite Aktualisierung der Standarddaten (Aktualisierung der Auswertungsschema für BWA, EÜR,
Jahresabschluss; inkl. Wirtschaftsberatung und Abschlussprüfung/Bilanzbericht/Konsolidierung)
-Anpassung der Standard-Rechenfelder die in Standard-Kalkulationstabellen und Standard Dokumentvorlagen
von Abschlussprüfung/Bilanzbericht verwendet werden
-ESt Belegbuchung (enthalten in ESt comfort 2019): Neue Steuerschlüssel und Konten verfügbar
-Anpassungen im Bereich Factoring
-Mapping der neuen Standardkonten/Kontenzwecke für Bilanz-/Unternehmensanalyse

 

Für das Programm Eigenorganisation classic/compact nutzen sie dieses Dokument als Information: http://www.datev.de/lexinform-infodb/1009342
Für das Programm Eigenorganisation comfort nutzen sie dieses Dokument als Information: http://www.datev.de/lexinform-infodb/1009344

 

Haben sie weitere Fragen zur Umsetzung und Vorgehensweise oder möchten einen Termin vereinbaren für die Updates, dann melden sie sich bitte bei uns unter 0381-3646260.
Auf Grund der hohen Nachfrage kann es zu einer längeren Bearbeitung ihrer Anfrage kommen. Bitte haben sie Verständnis.

Kassensysteme: Die temporäre Veränderung des Umsatzsteuersatzes

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Auf Grund der aktuellen Corona-Kriese wurde durch den Bundestag und Bundesrat eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Diese Absenkung soll zum 01.07.2020 in Kraft treten und ist bis zum 31.12.2020 – also auf 6 Monate – befristet.

Diese Änderung betrifft auch die Kassensoftware MC Gastro / POS – Touch der MüritzCOMP.

Unsere Softwareentwickler erstellen aktuell ein Software-Update, welches die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes beinhaltet.

Dieses innerhalb kürzester Zeit bei sämtlichen Kassennutzern auszurollen stellt uns vor eine große Herausforderung. Wir befinden uns momentan in der Ausarbeitung eines Plans, wie und wann wir jenes Update installieren.

Wenn Sie einen aktuellen Wartungsvertrag von MC Gastro / POS – Touch abgeschlossen haben, dann müssen Sie gar nichts tun! Wir informieren Sie, sobald das neue Software-Update verfügbar ist, vereinbaren einen Termin und bringen Ihre Kasse auf den neuesten Stand. Diesen Service bieten wir Ihnen als inklusive Vertragsleistung ohne zusätzliche Kosten an.

Sie sind kein Wartungskunde so kontaktieren Sie uns bitte: am besten per E-Mail an [email protected], alternativ telefonisch über unsere Zentrale (03991 64440).

Die kontaktlose Einführung der Scannerbox. in der Kanzlei

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Sie haben vor eine Scannerbox. in ihre Kanzlei zu integrieren und sind auf Grund der aktuellen Corona-Situation verunsichert bzw. möchten nicht, dass externe Personen mit ihnen in Kontakt treten?

Das ist für uns kein Problem, denn in wenigen Schritten stellen sie ihre Scannerbox. bei Direktlieferung selbständig auf und die Einweisung werden wir mit Microsoft Teams durchführen.

Sollten sie Fragen haben, setzten sie sich mit uns in Kontakt.

Telefon: 03991 64440

Email: [email protected]

 

Mit MC POS Touch sicher durch die Kassensicherungsverordnung

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Mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), welche ab 01.01.2020 in Kraft tritt, hat das Bundesministerium der Finanzen neue verbindliche Anforderungen an elektronische Kassensysteme veröffentlicht. Hintergrund ist der Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

Welche Änderungen ergeben sich für Sie?

TSE-Pflicht

Jede elektronische Registrierkasse muss über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Diese besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle aus der Kassensoftware heraus. In der neuesten Version von MC POS Touch ist eine Schnittstelle zur SwissBit-TSE integriert, welche am 20.12.2019 als einer der ersten TSE-Anbieter die Zertifizierung durch das BSI erfolgreich durchlaufen hat. Sofern die TSE lieferbar ist, müssen Sie diese auch unverzüglich in Ihre Kassenlösung integrieren. Die Nichtbeanstandungsregelung bis 30.09.2020 greift lediglich für Kassensysteme, die bis dahin noch keine TSE integrieren können.

Belegausgabepflicht

Jeder Kassiervorgang muss mit einem Beleg, welcher dem Kunden zwingend auszuhändigen ist, abgeschlossen werden. Dieser Beleg muss spezielle Informationen bezüglich der Kassendaten und Signaturen der TSE erhalten. In der neuesten Kassen-Version wird die Belegausgabe standardmäßig forciert, sodass Sie den Vorgang nur beleghaft abschließen können.

Kassenmeldepflicht beim Finanzamt

Bei Inbetriebnahme einer Registrierkasse muss diese mit einer eindeutigen Seriennummer beim Finanzamt angemeldet werden.

Digitale Finanzamt-Schnittstelle

Schon mit den GoBD wurde eine Finanzamt-Schnittstelle zum Export strukturierter Daten vorgeschrieben. Die DSFinV-K ersetzt dieses Format und wird in der neuesten Software-Version von MC POS Touch integriert sein.

Was müssen Sie jetzt tun?

Wenn Sie einen aktuellen Wartungsvertrag von MC POS Touch abgeschlossen haben, dann müssen Sie gar nichts tun! Wir informieren Sie, sobald die TSE inklusive dem neuesten Software-Update verfügbar ist, vereinbaren einen Termin und bringen Ihre Kasse auf den neuesten Stand. Diesen Service bieten wir Ihnen als inklusive Vertragsleistung ohne zusätzliche Kosten an und Sie müssen lediglich die TSE-Hardware kostenpflichtig beziehen.

Sie sind kein Wartungskunde oder müssen auf ein Finanzamt-konformes System umstellen, kontaktieren Sie uns bitte: am besten per E-Mail an [email protected], alternativ telefonisch über unsere Zentrale (03991 64440).

MüritzCOMP wird scannerbox.-Partner

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MüritzCOMP wird scannerbox.-Partner

Die Lösung für das schnelle und sichere Scannen Ihrer Belege.

 

 

Die smarte Komplettlösung Ihre Belege einfach zu digitalisieren und an DATEV UO, DATEV DMS oder Ihrer eigenen Ablagestruktur zu übermitteln.

Mit der scannerbox. bieten wir Ihnen ein einfaches, unabhängiges und schnelles Scansystem, welche die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei unterstützt.

Nutzen sie all die Vorteile, die die scannerbox. mit sich bringt:
•Keine hohen EDV-Kenntnisse notwendig
•Schnelles Scannen und Zuordnen der Belege
•Belege fast automatisch getrennt
•Belege werden komprimiert
•Der Scan eines Belegordner inkl. Mandantenzuordnung in kürzester Zeit
•Sichere Ablage im DATEV Rechenzentrum (DATEV Connect Online)
•Ein Komplettsystem aus Hardware, Monitor und Software
•Unabhängig von der vorhanden Infrastruktur

Die effiziente Lösung für die Digitalisierung Ihrer Belege.

Nutzen Sie die Möglichkeit, um Ihren Arbeitsablauf zu vereinfachen und nutzen Sie die gewonnene Zeit für die Beratung Ihrer Mandanten.

Als offizieller Partner der scannerbox. beraten wir Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns!

Unsere Kassenlösung MC POS Touch jetzt auch im DATEV Kassenarchiv Online

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Im Februar 2019 haben wir nun auch offiziell unsere Kassenlösung MC POS Touch mit der Anbindung an das DATEV-Kassenarchiv Online abnehmen lassen und sind damit einer der ersten DATEV-Schnittstellen-Partner auf dem DATEV-Marktplatz:
https://www.datev.de/web/de/m/marktplatz/mc-pos-touch-mc-gastro-touch/

Archivieren Sie täglich Ihre Kassendaten GoBD-konform und revisionssicher in der DATEV-Cloud vollautomatisch beim Abschluss Ihrer Kasse.

 Haben Sie Fragen zum DATEV Kassenarchiv Online, sprechen Sie uns an!

 

Sprechtag DATEV DMS in Rostock

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Der gemeinsame Sprechtag von DATEV und MüritzCOMP am 16.5.2018 in Rostock stand ganz im Zeichen des neuen DATEV-DMS-Systems. Mit ausgewählten Steuerberatern diskutierten wir über die Umsetzungsmöglichkeiten von Digitalen Prozessen in der Steuerkanzlei.
Besonders wertvoll waren die praktischen Erfahren, welche Frau Steuerberater Doreen Schicht ihren Berufskollegen mit auf den Weg geben konnte. Zum Abschluss der Veranstaltung waren sich alle Teilnehmer einig, dass ein Dokumentenmanagement-System (DMS) ein MUSS für jede Kanzlei sein wird.