Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH

Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

 

1 Allgemeines

 

Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH liefert nach üblichem technischem Standard. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/ oder Verbesserun­gen bleiben Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH vorbehalten. Ebenso ist Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH zu Teillieferun­gen berechtigt. Für Schäden aus Verzug oder Unmöglichkeit haftet Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH nur, soweit der Kunde grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen vermag. Eine Haftung für entfernte oder Folgeschäden so­wie bei höherer Gewalt entfällt.

 

2 Abrechnungsmodalitäten

 

(a) Dienstleistungen per Fernwartung werden in einem Intervall von 15 Minuten abgerechnet.

 

(b) Vor-Ort-Dienstleistungen werden mit mindesten einer Stunde, danach im Intervall von 30 Minuten, abgerechnet.

 

(c) Überregionale Dienstleistungen (> 50 km Anfahrt) werden mit mindestens zwei Stunden, danach im Stundentakt, abgerechnet.

 

Die Abrechnung der Anfahrt erfolgt nach Fahrzeit zum halben jeweils gültigen Stundensatz.

 

Lieferfristen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als Fixtermine.

 

3 Zahlung

 

Die Preise gelten ab Waren. Zahlung erfolgt sofort und abzugsfrei Kasse gegen Dokumente und/oder Ware. Wechsel werden nicht akzeptiert. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH über den Gegenwert frei verfügen kann. Gebühren, Diskont, Inkassospesen, Scheckzinsen und sonstige Zahlungsnebenkosten gehen zulasten des Käufers. Bei erstmaliger Lieferung kann Vorkasse oder Barnachnahme verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, ebenso bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsabschluss oder bei falschen Angaben über Kreditwürdigkeit des Kunden bei Vertragsabschluss. In diesem Fall ist Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele aufzukündigen und Ausgleich offener Rechnungen zu verlangen.

 

In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüche aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn seine Gegenforderung ist von der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Mit aufgerechneten Forderungen darf überhaupt nicht aufgerechnet werden.

 

4 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt die Ware Eigentum der Müritz Comp Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung, bis ein Saldoausgleich vorgenommen ist. Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Andere Verfügungen, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschweg an Dritte ist nicht gestattet. Von der dritten Seite vorgenommene gerichtliche Pfändungen sind unverzüglich Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH anzuzeigen.

Der Kunde und Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH sind sich einig, dass bei der Verarbeitung  der gelieferten Waren nach §950 BGB eine neue Sache für Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH hergestellt wird. Der Eigentumsvorbehalt der Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH erstreckt sich auf die neue Sache. Für all Fälle, in denen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH an diesen Waren Eigentumsrechte verliert, tritt der Kunde hiermit im Voraus seine Vergütungsansprüche nach §951 BGB an Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ab.

 

Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf der Ware an Dritte werden im Voraus an die Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH abgetreten. Wird die Ware vom Käufer zusammen mit anderen Sachen verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes von Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH gelieferten Ware. Der Kunde zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen hat der Kunde Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und die Abtretung der Schuld offenzulegen.

 

5 Gewährleistung und Haftung

 

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu untersuchen und bestehende Mängel der MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH sofort (spätestens zwei Werktage nach Ablieferung) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die später, also entgegen der vorstehenden Frist, gerügt werden, können von der MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH nicht berücksichtigt werden und werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Mängelrügen werden nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich (per Brief, Fax oder Email) mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern, Technikern, Softwarebetreuern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

 

(2) Die Gewährleistung erlischt, wenn Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, nicht autorisierte Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, welche nicht der Originalspezifikation entsprechen.

 

(3) Das Vorliegen eines festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

 

(a) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH nach eigenem Ermessen.

 

(b) Darüber hinaus hat die MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

 

(4) Im Falle des Vorliegens einer Mängelrüge, kann die MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH nach ihrer Wahl verlangen, dass:

  1. a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur der MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH zugeschickt wird und nach dieser wieder abgeholt wird.

 

  1. b) der Käufer das schadhafte Teil bereit hält und ein Servicetechniker der MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Sollte es sich um keinen Fall im Rahmen der Garantieabwicklung handeln, berechnet die MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH Arbeitszeit, Ersatzstellung, Transportkosten und Weiterleitung. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, so wird diesem Verlangen nach Möglichkeit entsprochen. In diesem Fall werden die unter Gewährleistung fallenden Teile nicht berechnet, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den jeweils geltenden Standardsätzen zu bezahlen sind.

 

(5) Zeigt der Käufer einen Mangel an einem Produkt an und stellt sich bei dessen Überprüfung heraus, dass dieses Teil frei von der Gewährleistung unterliegenden Mängel ist, hat der Käufer die durch die unbegründete Mängelanzeige entstandenen Prüf- bzw. Test- und Frachtkosten zu erstatten.

 

(6) Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.

 

(7) Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde nach und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

 

(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Güter ein Jahr mit Beginn des Auslieferungszeitpunktes. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

 

(9) Die Gewährleistungszeit für gewerbliche Käufer (Unternehmer im B2B-Geschäft) ist auf 12 Monate mit Beginn des Auslieferungszeitpunktes begrenzt.

 

(10) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für alle Schäden aus Zuwiderhandlungen ist der Kunde zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

 

(11) Die MüritzCOMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH haftet nicht für den Verlust von Daten auf Datenträgern.

 

4 Zusätzliche Verpflichtungen des Käufers

 

Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, von Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH be­zogene Ware weder direkt noch indirekt in Spannungsgebiete – maßgebend ist die jeweilige Liste der Bundesrepublik Deutschland – weiter zu veräußern.

 

5 Schlussbestimmungen

 

Für Rechtsbeziehungen zwischen Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH und ihren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Das internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilwei­se Aufhebungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden – auch solche vor Vertragsabschluss – entfalten kei­ne Wirkung. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zugleich als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag, für beide Teile Waren bestimmt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so wird dadurch die Gültig­keit des Vertrages: im Übrigen nicht berührt. In ei­nem solchem Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder so zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb eines Vertragsverhältnisses gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma Müritz Comp Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH

 

Für alle Einkaufsverträge, Bestellungen und Lie­ferungen sind ausschließlich die nachfolgenden Be­dingungen maßgebend: Bedingungen des Lieferan­ten gelten in keinem Falle. Abweichungen sind nur wirksam, soweit sie von Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ausdrücklich und schriftlich mit­geteilt, bestätigt und anerkannt sind.

 

Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH ist nicht verpflichtet, gelieferte Ware selbst zu untersuchen: eine Obliegenheit zur Rüge gegenüber dem Lieferanten entsteht erst innerhalb 14 Tagen ab Eingang einer Mangelanzeige der Abnehmer der gelieferten Ware. Bei Rücktritt kann Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH nach Wahl bereits erhaltene Teillieferungen von der Rück­abwicklung ausnehmen.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ihm gegen die Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH entstandene Forderung an Dritte abzutreten. Ebenso ist es ihm verwehrt, gegen Forderungen der Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH aufzurech­nen.

 

Erfüllungsort für Zahlungen und Leistungen der Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH  ist Waren. Zahlungen erfolgen nach Wahl der Firma Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH durch Übersenden von Verrechnungsschecks oder durch Überweisung auf Bank- oder Postbankkonten. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zeitpunkt der Zahlungsbewirkung.

 

Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zugleich als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag für beide Teile Waren bestimmt.

 

Für Rechtsbeziehungen zwischen Müritz COMP Dr. Evert & Dr. Sehan GmbH und ihren Lieferan­ten gilt ausschließlich deutsches Recht. Das inter­nationale Kaufrecht (GISG) findet keine Anwen­dung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst, mündliche Nebenabredungen – auch solche vor Vertragsabschluss – entfalten keine Wirkung.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchem Falle ist die ungültige Bestim­mung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

 

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

 

Kontakt:
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Telefon: +49 7851 79579 40
Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: [email protected]

 

Stand per 05/2020